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   LAG Sachsen, 10.07.2014 - 9 Sa 684/13   

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https://dejure.org/2014,36555
LAG Sachsen, 10.07.2014 - 9 Sa 684/13 (https://dejure.org/2014,36555)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2014 - 9 Sa 684/13 (https://dejure.org/2014,36555)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 9 Sa 684/13 (https://dejure.org/2014,36555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 21 Abs. 1 BEEG, § 71 SächsHSG, § ... 21 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), § 14 Abs. 4 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 125 Satz 1 BGB, § 16 TzBfG, §§ 133, 157 BGB, § 126 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form einer Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Sachsen, 06.06.2014 - 3 Sa 740/13

    Anforderungen an die Form einer Befristung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 9 Sa 684/13
    Die Vorlage des Vertragstextes an den Kläger stellt dementsprechend nur eine Aufforderung zur Abgabe eines (schriftlichen) Antrags dar (sog. invitatio ad offerendum; ebenso in einem Parallelverfahren unlängst auch Sächs. LAG , Urteil vom 06.06.2014 - 3 Sa 740/13 -).

    Zugunsten des Klägers soll an dieser Stelle allerdings unterstellt werden, dass sein diesbezüglicher Vortrag erstmals mit Schriftsatz vom 25.06.2014 eher dem Ausgang des Parallelverfahrens 3 Sa 740/13 und der Argumentation im dortigen Urteil als einer wirklichen inneren Überzeugung geschuldet gewesen sein dürfte.

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.07.2014 - 9 Sa 684/13
    aa) Hat der Arbeitgeber in den Vertragsverhandlungen der Parteien den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages ausdrücklich unter den Vorbehalt eines schriftlichen Vertragsschlusses gestellt oder dem Arbeitnehmer die schriftliche Niederlegung des Vereinbarten angekündigt, so ist diese Erklärung ohne Hinzutreten von außergewöhnlichen Umständen nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB ) dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung nur durch eine die Form des § 126 Abs. 2 BGB genügende Unterzeichnung der Vertragsurkunde(n) angenommen werden kann (ebenso BAG, Urteil vom 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06 -, AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG ).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2014 - 9 Sa 684/13 - aufgehoben.
  • LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 399/18

    Parallelentscheidung zu LAG Chemnitz 9 Sa 398/18 v. 20.05.2020

    Auf die Berufung des Beklagten änderte das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2014 - 9 Sa 684/13 - diese erstinstanzliche Entscheidung ab und bestätigte die Rechtsauffassung des Beklagten, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung am 31.01.2013 geendet hat.
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